Kosten
Deutliche Kostenvorteile
Die Kosten einer Mediation sind, außer bei sehr kleinen Streitwerten, weitaus niedriger als die eines Rechtsstreits vor Gericht und auch deutlich niedriger als die einer außergerichtlichen Lösung des Konflikts mit Hilfe von zwei Rechtsanwälten. (Siehe dazu auch die folgende Grafik.)
Abrechnung nach Zeit
Mediation wird überwiegend, auch in meiner Praxis, nach Zeit mit einem vorher verbindlich vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Seine Höhe richtet sich nach der Art des Konflikts, dem Gegenstandswert und der Zahl der am Konflikt Beteiligten. Meist tragen beide Parteien die Kosten je zur Hälfte. Bei innerbetrieblichen Mediationen trägt die Kosten in der Regel der Arbeitgeber.
Kosteneinsparung durch rasche Einigung
Die Gesamtkosten hängen bei der Abrechnung nach Zeit von der Dauer der Mediation ab. Die Parteien haben es selbst in der Hand, durch konstruktive Mitarbeit zu einer baldigen Einigung zu kommen und dadurch die Kosten niedrig zu halten. Der Mediator fördert dies durch eine zügige und ergebnisorientierte Durchführung des Verfahrens.
Je nach Gebiet der Mediation und nach den Umständen des Einzelfalls sind auch andere Vergütungsweisen möglich. Dazu gehört das Entstehen einer zusätzlichen Einigungsgebühr im Erfolgsfall, wobei dann zum Ausgleich ein niedrigerer Stundensatz für das Zeithonorar festgelegt wird. Für die Entwicklung des abschließenden Mediationsvertrages kann eine zusätzliche Geschäftsgebühr vereinbart werden, da es sich hier um juristische Tätigkeit im engeren Sinne handelt. Auch die Vereinbarung einer Pauschalvergütung ist, besonders bei Mediation im öffentlichen Bereich, möglich. Bei Bedarf sprechen Sie mich bitte auf eine solche Honorarvereinbarung an.
Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall
Kostenbeispiele siehe: Meine Arbeitsgebiete – Einzelne Mediationsgebiete
Kostenvergleich
Das Verhältnis der Kosten einer Wirtschaftsmediation und der Prozesskosten bzw. Schiedsgerichtskosten in Wirtschaftsstreitigkeiten veranschaulicht das folgende Schaubild:
Indirekte Konfliktkosten
Gerichtliche und schiedsgerichtliche Auseinandersetzungen verursachen im Gegensatz zum Konfliktmanagement durch Inanspruchnahme eines Mediators oft hohen internen Aufwand. Sie binden Zeit und Energie, die für produktive Zwecke fehlen, und sie beeinträchtigen die geschäftlichen Beziehungen. Die finanziellen Nachteile dieser indirekten Konfliktkosten sind erheblich. Sie sind umso höher, je länger ein Rechtsstreit dauert. Diese Kosten bleiben bei der Bewertung von Konflikten meist unberücksichtigt.
Zu den indirekten Konfliktkosten von Wirtschaftsstreitigkeiten gehören etwa:
- Aufwendungen für Managementzeit
- Aufwendungen für Mitarbeiterzeit
- Reputationsverluste
- Zeitverluste
- Diskretionsverluste
- Zerstörung von Geschäftsbeziehungen
Mediation vermeidet auf Grund ihrer Effizienz, Vertraulichkeit und Einvernehmlichkeit diese Kosten weitestgehend.