„Das Recht ist auch in vielen Mediationsverfahren Orientierungsmaßstab und Fairnesskontrolle.“

Klärung von Rechtsfragen

Recht ist auch in der Mediation von Bedeutung. Es ist jedoch, anders als im Prozess, nicht der allein bestimmende Maßstab für die Lösung der Konflikte. Vielmehr richtet sich diese danach, was die am Konflikt Beteiligten selbst für fair, interessengerecht und vernünftig halten.

In der Familienmediation findet in meiner Praxis stets auch eine rechtliche Prüfung der bestehenden Ansprüche statt, insbesondere beim Kindesunterhalt, beim Ehegattenunterhalt und beim Zugewinn- und Vermögensausgleich. Dies gibt den am Konflikt Beteiligten Klarheit und Sicherheit. Die rechtliche Prüfung kann durch den Mediator, durch Beratungsanwälte beider Seiten oder auch durch einen gemeinsam beauftragten externen Gutachter erfolgen. Meist vereinbaren die Beteiligten dann das, was die rechtliche Überprüfung erbracht hat. Sie können davon aber auch abweichen, wenn es ihnen fairer und gerechter erscheint

Auf anderen Gebieten der Mediation erfolgen rechtliche Klärungen im Einzelfall, je nach Wichtigkeit der Rechtsfrage, in einem gemeinsam vereinbarten Verfahren. Für die innerbetriebliche Mediation ist das Recht meist nachrangig. Hier stehen Fragen des Umgangs miteinander, der Zusammenarbeit und der Organisation im Vordergrund. Bei Mediationen im öffentlichen Bereich sind meist Überlegungen zur Notwendigkeit, zur Zumutbarkeit und zur Angemessenheit geplanter öffentlicher Maßnahmen Grundlage für die Lösung des Konflikts.


Die Mediationsvereinbarung, in der das von den am Konflikt Beteiligten erzielte Ergebnis festgehalten wird, muss jedoch allen rechtlichen Ansprüchen genügen. Sie ist in der Regel ein differenzierter juristischer Vertrag, mit bindender Wirkung für alle Beteiligten. Bei Bedarf wird auch die Vollstreckbarkeit der Vereinbarung herbeigeführt, etwa durch notarielle Beurkundung.