Nachbarschaftsmediation bei einem Streit in einer Eigentümergemeinschaft, Nürnberg


Der Konflikt

n einer Wohnanlage in Nürnberg mit 27 Wohnungseinheiten herrschte zwischen einem Eigentümerehepaar und den anderen Eigentümern seit Fertigstellung der Wohnanlage im Jahre 2000 Streit. Auslöser des Konflikts waren die Insolvenz des ursprünglichen Bauträgers, zweimalige Verwalterwechsel und zahlreiche damit verbundene Unklarheiten. Das Eigentümerehepaar hatte vor diesem Hintergrund im Jahr nach der Fertigstellung der Anlage mehrere Beschlüsse der Eigentümerversammlung angefochten. Es ging um Fragen der richtigen Protokollierung der Eigentümerversammlung, Fehler bei der Einladung, Kostentragung für den Müllcontainerplatz und den Verteilungsschlüssel einer Sonderumlage. Es schloss sich ein Rechtsstreit durch drei Instanzen an, der in diesem Fall mit einem Sieg des anfechtenden Ehepaares endete.

Danach gab es jedoch keinen Rechtsfrieden. Vielmehr gab es in den Folgejahren zahlreiche weitere Beschlussanfechtungen durch das Eigentümerehepaar, insbesondere hinsichtlich der Jahresrechnungen, mit sich anschließenden gerichtlichen Verfahren mit wechselnden Ergebnissen. Die Parteien des Konflikts waren nach und nach gerichtsbekannt. Die Rechtslage ließ sich in diesen Verfahren nicht mehr eindeutig klären, da durch einen Verwalterwechsel nur noch unvollständige Unterlagen vorlagen.

Jegliche Kommunikation zwischen dem Eigentümerehepaar und den Miteigentümern war aufgrund dieser Auseinandersetzungen schließlich abgebrochen. Das Eigentümerehepaar erschien nicht mehr bei den Eigentümerversammlungen. Auch die Kontakte mit der Hausverwaltung waren durch Auseinandersetzungen gekennzeichnet.


Die Mediation

In der Mediation gelang es dann, die bestehenden Konflikte grundsätzlich zu lösen. Es zeigte sich nämlich schon in den Vorgesprächen zwischen dem Mediator und dem Eigentümerehepaar einerseits, den Vorsitzenden des Eigentümerbeirats andererseits, dass die Positionen, um die in den gerichtlichen Verfahren bisher gekämpft wurde, im Konflikt keine entscheidende Rolle mehr spielten. Alle Beteiligten hatten vielmehr den Wunsch, den Dauerstreit zu beenden, dies jedoch so, dass dabei keine Seite das Gesicht verlor. Der Mediator musste insbesondere dafür einen Weg finden. Der Aufbau von Vertrauen zwischen den Parteien und dem Mediator war dafür eine wesentliche Voraussetzung. In der Sache war es seine Aufgabe festzustellen, welche Punkte überhaupt noch klärungsbedürftig waren und wo beiderseits akzeptable Kompromisse lägen. Hier waren beide Seiten des Konflikts bereit, einander entgegenzukommen.

Wesentlich war auch die wertschätzende Einbeziehung der beteiligten Anwälte durch den Mediator. Alle Schritte des Mediationsverfahrens wurden mit diesen vorweg besprochen und abgestimmt, die abschließende Mediationsvereinbarung gemeinsam entwickelt.

Eine Besonderheit des Falles lag darin, dass mit den am Konflikt Beteiligten nur Einzelgespräche, teilweise unter Einbeziehung der jeweiligen Anwälte und der Hausverwaltung, geführt wurden. Auf ein gemeinsames Gespräch im Rahmen der Mediation wurde im allseitigen Einvernehmen verzichtet. Es bestand seitens des Mediators die Befürchtung, dass dabei kränkende Äußerungen fallen könnten, die eine Verständigung gefährden würden.



Das Ergebnis der Mediation

Die Mediation führte zu einer umfassenden Einigung über alle offenen Streitpunkte. Der Mediator entwickelte in Abstimmung mit den Anwälten, den am Konflikt Beteiligten und der Hausverwaltung eine entsprechende vertragliche Vereinbarung, die von den Beteiligten des Konflikts unterzeichnet wurde. Diese wurde einige Zeit danach von der Eigentümerversammlung einstimmig genehmigt. Anschließend wurden sämtliche Gerichtsverfahren bei Kostenaufhebung einvernehmlich für erledigt erklärt.

Spätere Nachfragen zeigten, dass auch tatsächlich die Streitigkeiten durch die Mediation vollständig beigelegt waren. Das Eigentümerehepaar ist wieder in die Hausgemeinschaft integriert.

Die Kosten der Mediation

Die Kosten der Mediation betrugen 4.669,00 €, die beide Seiten je zur Hälfte übernahmen. Demgegenüber fielen in den gerichtlichen Streitigkeiten davor jedes Jahr Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von durchschnittlich 10.000,00 € bis 15.000,00 € an.

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